Kurz und in einfachen Worten
Verstirbt jemand, bleibt sein Besitz nicht im luftleeren Raum. Wohnung, Konto, Auto, Schmuck — aber auch Mietverträge, Schulden und laufende Versicherungen — gehören zunächst zur sogenannten Verlassenschaft. Sie wird von einem Notar als Gerichtskommissär aufgenommen und am Ende per Einantwortungsurkunde auf die Erben übertragen.
Was gehört zu einer Verlassenschaft?
Praktisch alles, was die verstorbene Person besessen oder geschuldet hat:
- Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke)
- Konten, Sparbücher, Wertpapierdepots
- Hausrat (Möbel, Geschirr, Kleidung), Schmuck, Sammlungen
- Fahrzeuge (Auto, Motorrad)
- Verträge — Miete, Strom, Internet, Versicherungen
- Schulden (Kredite, offene Rechnungen, Steuern)
- Persönliche Dinge (Fotos, Briefe, Tagebücher) — rechtlich Teil der Verlassenschaft, in der Praxis aber selten streitbefangen
Verlassenschaft vs. Erbschaft vs. Nachlass
Im Alltag werden die drei Begriffe oft synonym verwendet. Juristisch genau unterscheiden sie sich:
| Begriff | Was er bedeutet |
|---|---|
| Verlassenschaft | Der gesamte Nachlass vor der Übergabe an die Erben. Wird vom Notar verwaltet. |
| Nachlass | Sprachlich gleichbedeutend mit Verlassenschaft. In Österreich seltener juristisch verwendet. |
| Erbschaft | Der Anteil, den ein einzelner Erbe nach Einantwortung erhält. |
Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?
- Todesfall meldet sich. Das Standesamt meldet den Sterbefall ans Bezirksgericht. Das Gericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär.
- Vermögensaufnahme. Der Notar lädt die Erben ein, sammelt Belege (Konten, Immobilien, Schulden) und erstellt die Verlassenschaftserklärung.
- Erbantrittserklärung. Die Erben erklären, ob sie die Erbschaft annehmen (unbedingt oder bedingt) oder ausschlagen.
- Einantwortung. Das Bezirksgericht stellt die Einantwortungsurkunde aus — damit gehört das Vermögen den Erben offiziell.
Mehr Details im Artikel Verlassenschaftsverfahren in Österreich.
Wer macht was?
- Notar (Gerichtskommissär): Führt das rechtliche Verfahren, ermittelt die Verlassenschaft, beraumt Tagsatzungen an.
- Bezirksgericht: Stellt die Einantwortungsurkunde aus, entscheidet bei Streit.
- Erben: Geben Erklärungen ab, organisieren Wohnungsräumung, Behördenwege und private Angelegenheiten.
- Wir (Verlassenschaftservice): Übernehmen die praktischen Schritte rund um die Wohnung — Räumung, Reinigung, Behördenwege bei Vermieter, Versorgern, GIS und Post. Wir ersetzen weder Notar noch Anwalt, sondern entlasten die Erben.
Was kostet eine Verlassenschaft?
Zwei Kostenblöcke:
- Notars- und Gerichtsgebühren. Gesetzlich geregelt — sie richten sich nach dem Wert der Verlassenschaft. Der Notar erstellt eine Kostenrechnung.
- Praktische Kosten. Wohnungsräumung, Reinigung, Behördenwege, ggf. Verkaufsvorbereitung. Diese Kosten variieren stark — wir nennen online keine Beträge, weil eine seriöse Zahl nur nach Besichtigung möglich ist. Sie bekommen einen verbindlichen Pauschalpreis.
Mehr im Artikel Was bestimmt die Kosten einer Wohnungsräumung?