Was ein Notar in Österreich macht

Ein Notar ist in Österreich ein freiberuflich tätiger, vom Justizminister bestellter Träger eines öffentlichen Amtes. Aufgaben:

  • Verlassenschaftsabwicklung als Gerichtskommissär (vom Bezirksgericht zugeteilt)
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
  • Notarielle Urkunden für Liegenschaftskäufe, Eheverträge, GmbH-Gründungen
  • Testamente erstellen und im zentralen Testamentsregister erfassen
  • Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretung

Eine Liste aller Notariate in Österreich gibt es bei der Österreichischen Notariatskammer.

So finden Sie einen passenden Notar

  1. Nähe. Notariate arbeiten lokal — wählen Sie eines im Bezirk der zu räumenden Wohnung oder Ihres Wohnorts.
  2. Sprache. Wenn Englisch oder eine andere Sprache nötig ist, nachfragen.
  3. Spezialisierung. Bei komplexen Fällen (ausländischer Erbfall, Stiftung) nach Spezialisierung fragen.
  4. Erstgespräch. Die meisten Notariate bieten ein kostenloses oder günstiges Erstgespräch (15–30 Min) an. Nutzen Sie das.
  5. Bauchgefühl. Wenn die Person am Telefon unfreundlich ist, ist sie es wahrscheinlich auch persönlich. Wechseln Sie.

Notar-Suche pro Bundesland — direkt bei der Kammer

Jedes Bundesland hat eine eigene Notariatskammer mit einer öffentlichen Suche. Die Kammer kennt jeden zugelassenen Notar, listet Bezirk, Sprache und Spezialgebiet, und ist neutral. Das ist der zuverlässigste Einstieg:

Die zentrale Suche der Österreichischen Notariatskammer auf notar.at deckt alle Bundesländer ab — am einfachsten gleich dort den Bezirk oder die PLZ Ihrer Wohnung eingeben.

Wenn Sie aus dem Ausland einen Notar suchen

Wir kennen aus der täglichen Arbeit mehrere Notariate, die mit Erben im Ausland routiniert arbeiten — also Englisch sprechen, E-Mail-Beglaubigungen über das Konsulat akzeptieren und mit Honorartabellen statt Stundensätzen abrechnen. Sprechen Sie uns im Erstgespräch an: wir geben Ihnen 2–3 Adressen mit Telefonnummer mündlich oder per WhatsApp — ohne Provision, einfach weil wir die Personen kennen.

Wenn der zugeteilte Gerichtskommissär nicht passt

Theoretisch können Sie beim Bezirksgericht beantragen, einen anderen Gerichtskommissär zu erhalten. Das geht aber nur mit guten Gründen (z. B. Befangenheit, Sprachprobleme) und ist die Ausnahme. Praxis-Tipp: Reden Sie mit dem zugeteilten Notar erst einmal — die meisten sind kompetent und neutral. Wenn echte Probleme bestehen, ist ein zweiter Anwalt der bessere Weg als Notar-Wechsel.

Notar-Kosten in Österreich

Notarkosten sind im Notariatstarifgesetz geregelt — also vorhersehbar. Faustregeln:

  • Beglaubigung einer Unterschrift: 30–80 € (je nach Aufwand)
  • Vollmachts-Beglaubigung: 50–100 €
  • Testament: 200–500 €
  • Verlassenschaftsabwicklung: abhängig vom Nachlasswert (siehe unser Artikel zum Verfahren)

Häufige Fragen

Kann ich den Notar auch online sprechen?
Beratungsgespräche oft per Telefon oder Video. Beglaubigungen und Verlassenschaftsabwicklung erfordern aber persönliches Erscheinen — entweder bei Ihnen vor Ort oder im Notariat.
Brauche ich einen Notar oder einen Anwalt?
Bei klaren Fällen (Verlassenschaft ohne Streit, Beglaubigung) reicht der Notar. Bei Streit zwischen Erben, angefochtenem Testament oder Schadenersatzansprüchen brauchen Sie einen Anwalt.
Kann ich vom Notar einen Erbschein bekommen?
In Österreich gibt es keinen „Erbschein" wie in Deutschland. Was hier gilt, ist der Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts (siehe Verlassenschaftsverfahren). Diesen erstellt der Notar als Gerichtskommissär.