Was ist eine Vollmacht überhaupt?
Eine Vollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie einer anderen Person (oder einem Unternehmen) erlauben, in Ihrem Namen zu handeln. Bei einer Wohnungsauflösung kann das bedeuten: „Bitte sprechen Sie mit dem Vermieter, kündigen Sie den Stromanbieter, übergeben Sie die Wohnung in meinem Namen."
Wann brauchen Sie keine Vollmacht?
Für die reine Räumung und Reinigung einer Wohnung brauchen Sie uns keine Vollmacht zu geben. Wir handeln dann als Dienstleister, nicht als Stellvertreter.
- Wohnung räumen — keine Vollmacht nötig
- Möbel entsorgen — keine Vollmacht nötig
- Endreinigung durchführen — keine Vollmacht nötig
- Wertgegenstände sichern — keine Vollmacht nötig
- Foto-Inventar erstellen — keine Vollmacht nötig
- Schlüsselübergabe an Sie persönlich — keine Vollmacht nötig
Wann ist eine Vollmacht nützlich?
Eine Vollmacht wird dann sinnvoll, wenn wir in Ihrem Namen mit Dritten kommunizieren sollen:
Fall 1: Sie sind nicht in Österreich
Sie leben in Hamburg, Toronto, Sydney. Der Vermieter will einen Übergabetermin. Sie können nicht jeden Tag anreisen. Mit einer Vollmacht können wir die Übergabe in Ihrem Namen durchführen — mit unterschriebenem Protokoll, das Sie als PDF erhalten.
Fall 2: Sie wollen mit Versorgern nicht selbst sprechen
Strom-, Gas-, Internet-, GIS-Abmeldungen sind oft mühsam — Warteschleifen, „Wir brauchen die Sterbeurkunde", „Bitte ausfüllen, unterschreiben, einscannen". Mit einer Vollmacht erledigen wir das in einem Rutsch.
Fall 3: Mehrere Erben, einer übernimmt die Koordination
Wenn drei Geschwister sich abstimmen müssen, dauert alles dreimal so lange. Eine Vollmacht von einer/einem Erben an uns macht uns zur klaren Ansprechperson für Vermieter und Behörden — die Erben treffen sich nur, wenn Entscheidungen anstehen.
Wann ist eine Vollmacht nicht sinnvoll?
- Bank-Angelegenheiten. Konto-Verfügungen gehören zum Verlassenschaftsverfahren beim Notar. Wir nehmen keine Bank-Vollmachten an.
- Erbschein, Einantwortungsbeschluss. Das ist Sache des Notars, nicht unsere.
- Rechtsstreitigkeiten zwischen Erben. Streit gehört zum Anwalt, nicht zu uns.
- Wenn Sie sich unsicher fühlen. Im Zweifel: Stufe 1 (wir bereiten vor, Sie unterschreiben) reicht für 80% der Fälle.
Eine Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen — schriftlich. Sie übergeben damit also nicht „auf ewig" Kontrolle, sondern für ein konkretes Projekt mit klaren Aufgaben.
Drei Stufen — Sie wählen
Stufe 1: Wir bereiten vor — Sie unterschreiben
Wir füllen alle Formulare aus (Mietvertragskündigung, Versorger-Abmeldungen, GIS, Post-Nachsendung). Sie unterschreiben und schicken ab. Aufwand für Sie: ~30 Minuten am Schreibtisch. Keine Vollmacht nötig.
Stufe 2: Wir begleiten
Wir kommen mit zum Termin (Vermieter, Hausverwaltung) und sorgen dafür, dass nichts übersehen wird. Sie sprechen, wir unterstützen. Keine Vollmacht nötig.
Stufe 3: Wir übernehmen vollständig
Mit unterschriebener Vollmacht handeln wir in Ihrem Namen. Sie erhalten Kopien aller Dokumente und Statusberichte. Vollmacht ist hier sinnvoll.
Welche Form muss die Vollmacht haben?
- Einfache Schriftform: ausreichend für die meisten Fälle (Versorger, Post, Vermieter mit kooperativer Haltung). Sie unterschreiben einen Ausdruck, wir bekommen das Original. Vorlage hier.
- Notariell beglaubigt: manchmal von Hausverwaltungen oder im Ausland verlangt. Kosten ca. 50–80 € beim Notar.
- Konsulatsbeglaubigung: wenn Sie aus dem Ausland unterschreiben und der Vermieter darauf besteht. Bei einer österreichischen Botschaft / Konsulat im Ausland möglich.
Was steht in unserer Vollmachts-Vorlage?
Unsere Vorlage ist kompakt, in Punkten ankreuzbar. Sie geben uns Vollmacht für genau die Tätigkeiten, die Sie ankreuzen — nicht mehr. Inhalte:
- Personalien Vollmachtgeber:in
- Personalien Bevollmächtigte (POLAT Aufräum Service GmbH)
- Genauer Umfang (mit Checkboxen)
- Befristung (Standard: bis zum Auftragsabschluss + 30 Tage)
- Ort, Datum, Unterschrift