Stunde 0–6: Sofort, aber ohne Panik

1. Arzt rufen (immer)

In Österreich muss ein Arzt den Tod feststellen — auch wenn die Todesursache offensichtlich scheint. Tagsüber: Hausarzt. Nachts oder am Wochenende: Rettung (144) für akute Notfälle oder, in Wien speziell für nicht akute Hausbesuche, der Ärztefunkdienst (141). Außerhalb Wiens fragen Sie nach dem regionalen Bereitschaftsdienst (1450 als Gesundheitstelefon hilft weiter). Der Arzt stellt die Totenbescheinigung aus — das ist Grundlage für alles Weitere.

Praxis-Tipp: Wenn der Tod in einem Spital oder Pflegeheim eintritt, erledigt das die Einrichtung. Sie bekommen die Totenbescheinigung dort übergeben oder vom Bestatter abgeholt.

2. Familie und engsten Kreis informieren

Bevor Sie irgendwelche Formulare ausfüllen: Sagen Sie es den Menschen, die es wissen müssen. Geschwister, Kinder, engste Freunde, Lebenspartner:in. Per Telefon, nicht per Nachricht. Das ist nicht "Bürokratie", das gehört zu den ersten 6 Stunden.

3. Wohnung sichern, aber nichts wegwerfen

Wenn die Wohnung jetzt leer ist: Schlüssel sichern, Fenster zu, Herd aus, ggf. Heizung runter. Nichts wegwerfen, nichts verschenken, nichts neu sortieren. Unterlagen, Schmuck, Geld in der Wohnung bleiben dort, wo sie sind. Erst nach der Verlassenschaft (siehe unten) ist klar, wem was gehört.

Stunde 6–24: Bestatter und Sterbeurkunde

4. Bestatter wählen

Sie haben in Österreich freie Bestatter-Wahl — auch wenn ein Spital oder Pflegeheim Vorschläge macht, müssen Sie dem nicht folgen. Bestatter kümmern sich um:

  • Abholung und Aufbahrung
  • Behördengänge zum Standesamt (Sterbeurkunde)
  • Trauerfeier-Organisation auf Wunsch
  • Ggf. Überführung in ein anderes Bundesland oder Ausland

Frist (Wien): Die Bestattung muss in Wien frühestens 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt und spätestens innerhalb von 10 Tagen erfolgen (§ 30 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz). In den übrigen Bundesländern gelten ähnliche Fristen, teils 5–10 Tage — landesgesetzlich geregelt. Sie haben also genug Zeit, in Ruhe zu wählen.

5. Sterbeurkunde — wofür Sie sie brauchen

Die Sterbeurkunde ist das Dokument, mit dem Sie überall Tod nachweisen. Der Bestatter holt sie meist beim Standesamt ab. Bestellen Sie 8–10 Originale — Banken, Versicherungen, Versorger und der Notar wollen jeweils ein Original sehen, kein Foto, keine Kopie. Nachbestellungen kosten Zeit.

Stunde 24–48: Das, was nicht warten kann

6. Lebenspartner:in und gemeinsamer Haushalt

Wenn die verstorbene Person mit einem Partner zusammenlebte: Klären Sie die Verlassenschaft NICHT vorschnell. Wichtig zu wissen: Der überlebende Partner darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben — auch wenn er nicht im Mietvertrag steht (§ 14 MRG). Niemand muss innerhalb der ersten Tage ausziehen.

7. Haustiere

Wenn Tiere in der Wohnung sind und niemand sich kümmert: jetzt eine Lösung finden. Nachbarn, Tierheim oder ein Tierschutzverein. Tiere zählen rechtlich zur Verlassenschaft, aber sie können nicht warten.

8. Gefrierfach / verderbliche Lebensmittel

Klingt banal — ist aber bei einer Wohnung, die jetzt 2–3 Wochen leer steht, ein praktisches Problem. Lebensmittel rausnehmen, Kühlschrank abschalten oder mindestens leeren.

Stunde 48–72: Vorbereitungen für die nächste Woche

9. Wichtige Dokumente zusammensuchen

Bevor Sie zum Notar gehen, sammeln Sie folgende Unterlagen — am besten in einem Ordner:

  • Sterbeurkunde (Original)
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde / Scheidungsurkunde (falls relevant)
  • Letztes Testament (falls bekannt) — sonst macht der Notar eine Anfrage beim zentralen Testamentsregister
  • Ausweis der verstorbenen Person
  • Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) und ggf. Steuernummer beim Finanzamt
  • Liste aller Konten und Versicherungen, soweit bekannt
  • Mietvertrag (bei Mietwohnung)
  • Grundbuchauszug (bei Eigentumswohnung / Haus)

10. Banken NICHT sofort kontaktieren

Häufiger Irrglaube: „Ich muss sofort zur Bank, sonst sperren sie alles." Falsch — die Bank erfährt aber auch nicht automatisch vom Tod: Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR, § 35 PStG 2013) übermittelt Sterbedaten nur an definierte öffentliche Stellen wie Pensionsversicherungsanstalt, Finanzamt und Sozialversicherungsträger; Banken und Vermieter:innen sind nicht eingebunden. Banken erfahren in der Regel erst über den Notar im Verlassenschaftsverfahren oder direkt durch Hinterbliebene. Sobald die Bank Kenntnis erhält, wird das Konto bis zum Einantwortungsbeschluss gesperrt. Das ist gewollt und schützt vor Missbrauch. Lassen Sie der Bank Zeit; bringen Sie später die Sterbeurkunde + den Einantwortungsbeschluss vom Notar.

Eine Ausnahme: Bei Gemeinschaftskonten mit Partner-Zugang können Sie als Mitkonto-Inhaber ggf. weiter verfügen. Im Zweifel beim Schalter nachfragen.

11. Versicherungen — eine ja, andere nein

Diese Versicherungen sollten Sie binnen Wochenfrist informieren:

  • Lebensversicherung (mit Sterbeurkunde) — Auszahlung an Begünstigte kann mehrere Wochen dauern, je früher desto besser.
  • Unfallversicherung, wenn der Tod unfallbedingt war — hier gelten oft 48-Stunden-Meldefristen für volle Leistung.

Bei diesen Versicherungen haben Sie Zeit:

  • Krankenversicherung (läuft am Monatsende automatisch aus)
  • KFZ-Haftpflicht (bis Verkauf oder Abmeldung des Autos)
  • Haushaltsversicherung (bis Auflösung der Wohnung)

12. Vermieter / Hausverwaltung informieren — aber nicht kündigen

Den Vermieter sollten Sie frühzeitig informieren, dass jemand verstorben ist. Aber NICHT sofort kündigen. Wieso? Weil Sie als Erbe in den Mietvertrag eintreten und 1 Monat Zeit haben, ihn zu kündigen — und in dieser Zeit können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie das tun wollen. Mehr dazu: Mietwohnung nach Tod des Mieters — welche Fristen gelten?

Was kann (mindestens) eine Woche warten

Damit Sie sich nichts unnötigen Stress machen — diese Dinge müssen nicht in den ersten 72 Stunden:

  • Notar-Termin (kommt nach Bestatter automatisch, das Standesamt benachrichtigt das Bezirksgericht)
  • Räumung der Wohnung
  • Mietvertrag kündigen
  • Versorger (Strom, Gas, Internet) abmelden
  • GIS, ORF-Beitrag, Telefonvertrag
  • Post-Nachsendung einrichten
  • Bankkonten auflösen
  • Steuererklärung
  • Auto verkaufen
  • Erbschaft annehmen oder ausschlagen — Sie haben dafür mehrere Wochen (siehe Verlassenschaftsverfahren)

Wenn Sie nicht in Österreich sind

Falls Sie von außerhalb erfahren und nicht sofort anreisen können: Das ist normal und Sie können trotzdem alles regeln. Die wichtigsten Punkte aus der Ferne:

  • Bestatter telefonisch beauftragen — fast alle akzeptieren das. Sterbeurkunde wird per Post an Sie versandt.
  • Eine Vertrauensperson in Österreich bitten, die Wohnung zu sichern (Schlüssel, Fenster, Herd).
  • Notar-Anhörung läuft per Post — Sie müssen nicht anreisen.
  • Für Räumung, Behördenwege und Übergabe an Vermieter gibt es spezialisierte Dienste — wir machen das z. B. mit täglichen Foto-Updates per WhatsApp. Mehr dazu: Remote-Betreuung erklärt.

Wenn etwas „seltsam" wirkt

Es gibt Situationen, in denen die ersten 72 Stunden anders aussehen — und in denen Sie professionelle Hilfe brauchen statt einer Checkliste:

  • Unklarer Todesumstand oder Verdacht auf Fremdverschulden — Polizei rufen (133), nichts in der Wohnung berühren.
  • Verstorbene Person lebte allein und wurde später gefunden — möglicherweise ist die Wohnung in einem Zustand, der nicht von einer Privatperson gereinigt werden sollte. Eine spezialisierte Räumung mit Schutzausrüstung ist hier sinnvoll.
  • Streit zwischen Angehörigen — sprechen Sie früh mit einem Anwalt, nicht erst nach Wochen.

Häufige Fragen

Muss ich wirklich in den ersten Stunden niemanden anrufen außer Arzt und Bestatter?
Im Wesentlichen ja. Nur bestimmte öffentliche Stellen (PVA, Finanzamt, Sozialversicherungsträger) erfahren automatisch über das Zentrale Personenstandsregister vom Todesfall. Banken und Vermieter:innen werden nicht automatisch informiert — die erreichen Sie selbst, aber das hat Zeit. Die meisten Fristen, die wirklich gelten, sind 1–2 Wochen, nicht 24 Stunden.
Was, wenn ich aus dem Ausland anreise und erst in einer Woche da bin?
Kein Problem. Bestatter und Notar arbeiten auch per Telefon und Post. Wichtig: Eine Vertrauensperson in Österreich sollte die Wohnung sichern (Schlüssel, Fenster zu, Herd aus). Wenn niemand zur Verfügung steht, machen wir das auf Wunsch — als Teil der Remote-Betreuung.
Darf ich in der Wohnung nichts anfassen?
Doch — Sie dürfen Persönliches sichten und sichern (Erinnerungsstücke, Fotos, wichtige Dokumente). Was Sie NICHT tun sollten: wertvolle Gegenstände wegnehmen, verschenken oder verkaufen, bevor die Verlassenschaft abgewickelt ist. Bis zum Einantwortungsbeschluss gehört nichts Ihnen formal — auch wenn Sie der einzige Erbe sind.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Erfahrungswert: 8–10 Originale. Banken, Versicherungen, Notar, Vermieter, Versorger wollen alle ein Original sehen. Nachbestellungen kosten Zeit und ein paar Euro pro Stück. Lieber gleich am Anfang großzügig bestellen.
Ist es schlimm, wenn ich die Wohnung schon räumen lasse, bevor der Notar fertig ist?
Praktisch nein, formal heikel. Sie sollten nichts verkaufen, verschenken oder wegwerfen, bevor der Einantwortungsbeschluss vorliegt — sonst kann es Streit zwischen Erben geben. Die physische Räumung (Möbel raus, Wohnung leer machen) ist ok, wenn Sie Wertgegenstände, Schmuck, Geld, Dokumente sicher zur Seite legen. Wir dokumentieren das mit Foto-Protokoll.