Was „besenrein" rechtlich bedeutet

Im österreichischen Mietrecht ist „besenrein" nicht klar definiert. Üblich verstanden:

  • Wohnung ist vollständig leer (außer fest verbauten Möbeln, falls vereinbart)
  • Boden ist gefegt, grobe Verschmutzungen sind entfernt
  • Müll und persönliche Gegenstände sind weg
  • Lampen sind ggf. demontiert (sofern Sie diese gestellt haben)

Was nicht automatisch enthalten ist:

  • Bad-Reinigung mit Kalkentfernung
  • Küchen-Tiefenreinigung (Backrohr, Fettabsaugung)
  • Fenster-Innenreinigung
  • Bodenpflege (Wachsen, Versiegeln)
  • Maler-Anstrich

Was Vermieter:innen oft verlangen

In der Praxis verlangen viele Vermieter:innen mehr als „besenrein" — und manche behalten sogar die Kaution ein, wenn es nicht passt. Übliche Zusatzwünsche:

  • Endreinigung Bad und Küche — gilt mancherorts als selbstverständlich
  • Fenster Innen geputzt — manchmal verlangt
  • Anstrich bei stark verschmutzten Wänden — abhängig vom Mietvertrag
  • Bohrlöcher gespachtelt
  • Heizkörper entstaubt

Praxis-Tipp: Übergabeprotokoll als Schutz

Das Beste, was Sie tun können: ein Übergabeprotokoll erstellen, das beide Seiten unterschreiben. Darin festgehalten:

  • Datum, Uhrzeit, Anwesende
  • Zustand jedes Raumes (Foto-Anhang!)
  • Eventuelle Beanstandungen mit klaren Worten („Bad leicht verkalkt — innerhalb 7 Tagen nachgereinigt")
  • Schlüsselübergabe (wie viele Schlüssel, an wen)
  • Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Wärme)
  • Unterschriften beider Seiten

Wenn der Vermieter später behauptet, etwas sei nicht in Ordnung gewesen, haben Sie das Protokoll als Beweis. Wir erstellen Übergabeprotokolle bei jedem Auftrag und übergeben Ihnen eine PDF-Kopie.

Unsere Endreinigung — was wir konkret machen

Bei unserer Standard-Endreinigung machen wir mehr als nur „besenrein":

  • Böden: alle Räume gewischt, ggf. nass gewischt
  • Bad: WC, Waschbecken, Dusche/Badewanne, Fliesen, Spiegel — entkalkt und gereinigt
  • Küche: Spüle, Arbeitsplatten, Backrohr, Herd (Kochfeld), Dunstabzug — entfettet
  • Fenster: innen gereinigt (außen auf Wunsch)
  • Heizkörper: Lamellen entstaubt
  • Türen, Türrahmen: Griffspuren entfernt
  • Lampen: entstaubt (oder demontiert, falls Sie sie mitnehmen)
  • Lüftung: sichtbare Lüftungsgitter abgewischt

Bei Messie-Wohnungen oder besonders verdreckten Fällen kommt zusätzlich Geruchsneutralisation (Ozon) zum Einsatz. Messie-Räumung erklärt.

Wo der Vermieter „nein" nicht sagen darf

Normaler Verschleiß ist nicht zu beheben. Wenn der Vermieter verlangt, dass:

  • 20 Jahre alte Tapete erneuert wird, weil sie „abgenutzt" sei → muss er selbst tragen (normale Abnutzung, § 1109 ABGB)
  • Parkett geschliffen wird, weil es Kratzer hat → bei normalem Wohnen-Verschleiß, nicht zu zahlen
  • Anstrich gemacht wird, weil die Wand „grau" sei → nur bei klar überdurchschnittlicher Verschmutzung oder ungewöhnlicher Farbgebung

Bei solchen unrealistischen Forderungen lohnt sich ein Anruf beim Mieterschutz-Verband Österreich oder der zuständigen Schlichtungsstelle.


Häufige Fragen

Können Sie die Endreinigung auch separat buchen, ohne Räumung?
Ja, wenn die Wohnung schon leer ist. Wir kommen, reinigen besenrein oder nach Wunsch tiefer, und übergeben mit Protokoll. Festpreis ab ca. 350 € (inkl. 20 % USt.) für 60 m².
Was, wenn der Vermieter nach der Übergabe nochmal Reinigung fordert?
Mit unserem Foto-Protokoll vom Übergabezeitpunkt haben Sie einen klaren Beweis. Erfahrungsgemäß wird die Forderung nach Vorlage des Protokolls fast immer fallen gelassen.
Ist Anstrich Pflicht?
Im Standard-Mietvertrag in Wien meist nein, außer es ist ausdrücklich vereinbart oder die Wand ist außergewöhnlich verschmutzt (etwa durch Rauchen). Lesen Sie den Mietvertrag oder fragen Sie uns.
Reicht das Übergabeprotokoll wirklich?
In den allermeisten Fällen ja, sofern es vom Vermieter:in unterschrieben ist. Falls die/der Vermieter:in nicht unterschreiben will: Foto-Protokoll mit Datum/Zeitstempel + Schlüsselübergabe-Beleg + Zeugen erstellen. Auch das hält rechtlich.