Was „besenrein" rechtlich bedeutet
Im österreichischen Mietrecht ist „besenrein" nicht klar definiert. Üblich verstanden:
- Wohnung ist vollständig leer (außer fest verbauten Möbeln, falls vereinbart)
- Boden ist gefegt, grobe Verschmutzungen sind entfernt
- Müll und persönliche Gegenstände sind weg
- Lampen sind ggf. demontiert (sofern Sie diese gestellt haben)
Was nicht automatisch enthalten ist:
- Bad-Reinigung mit Kalkentfernung
- Küchen-Tiefenreinigung (Backrohr, Fettabsaugung)
- Fenster-Innenreinigung
- Bodenpflege (Wachsen, Versiegeln)
- Maler-Anstrich
Was Vermieter:innen oft verlangen
In der Praxis verlangen viele Vermieter:innen mehr als „besenrein" — und manche behalten sogar die Kaution ein, wenn es nicht passt. Übliche Zusatzwünsche:
- Endreinigung Bad und Küche — gilt mancherorts als selbstverständlich
- Fenster Innen geputzt — manchmal verlangt
- Anstrich bei stark verschmutzten Wänden — abhängig vom Mietvertrag
- Bohrlöcher gespachtelt
- Heizkörper entstaubt
Praxis-Tipp: Übergabeprotokoll als Schutz
Das Beste, was Sie tun können: ein Übergabeprotokoll erstellen, das beide Seiten unterschreiben. Darin festgehalten:
- Datum, Uhrzeit, Anwesende
- Zustand jedes Raumes (Foto-Anhang!)
- Eventuelle Beanstandungen mit klaren Worten („Bad leicht verkalkt — innerhalb 7 Tagen nachgereinigt")
- Schlüsselübergabe (wie viele Schlüssel, an wen)
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Wärme)
- Unterschriften beider Seiten
Wenn der Vermieter später behauptet, etwas sei nicht in Ordnung gewesen, haben Sie das Protokoll als Beweis. Wir erstellen Übergabeprotokolle bei jedem Auftrag und übergeben Ihnen eine PDF-Kopie.
Unsere Endreinigung — was wir konkret machen
Bei unserer Standard-Endreinigung machen wir mehr als nur „besenrein":
- Böden: alle Räume gewischt, ggf. nass gewischt
- Bad: WC, Waschbecken, Dusche/Badewanne, Fliesen, Spiegel — entkalkt und gereinigt
- Küche: Spüle, Arbeitsplatten, Backrohr, Herd (Kochfeld), Dunstabzug — entfettet
- Fenster: innen gereinigt (außen auf Wunsch)
- Heizkörper: Lamellen entstaubt
- Türen, Türrahmen: Griffspuren entfernt
- Lampen: entstaubt (oder demontiert, falls Sie sie mitnehmen)
- Lüftung: sichtbare Lüftungsgitter abgewischt
Bei Messie-Wohnungen oder besonders verdreckten Fällen kommt zusätzlich Geruchsneutralisation (Ozon) zum Einsatz. Messie-Räumung erklärt.
Wo der Vermieter „nein" nicht sagen darf
Normaler Verschleiß ist nicht zu beheben. Wenn der Vermieter verlangt, dass:
- 20 Jahre alte Tapete erneuert wird, weil sie „abgenutzt" sei → muss er selbst tragen (normale Abnutzung, § 1109 ABGB)
- Parkett geschliffen wird, weil es Kratzer hat → bei normalem Wohnen-Verschleiß, nicht zu zahlen
- Anstrich gemacht wird, weil die Wand „grau" sei → nur bei klar überdurchschnittlicher Verschmutzung oder ungewöhnlicher Farbgebung
Bei solchen unrealistischen Forderungen lohnt sich ein Anruf beim Mieterschutz-Verband Österreich oder der zuständigen Schlichtungsstelle.