Was wir in Innsbruck typischerweise machen

  • Altstadt-Wohnungen. Schmale Stiegenhäuser, denkmalgeschützte Substanz, eingeschränkte Zufahrt. Wir markieren empfindliche Stellen vor Beginn und arbeiten mit Sprintern in mehreren Etappen.
  • Gründerzeit-Bestand in Wilten und Saggen. Lange Bewohner-Geschichten, oft Bibliotheken, Korrespondenz, Universitäts-Nachlässe.
  • Hanglagen in Hötting und Hungerburg. Häuser mit Garten, Werkstatt, Garage. Wir nehmen das in einem Auftrag mit.
  • Studierenden- und Klinik-Quartiere. Wohnungen rund um Universität, Klinikgelände, MCI. Schnelle, ruhige Räumungen mit Hausverwaltungs-Übergabe.

Vor-Ort-Kenntnis in Innsbruck

Verlassenschaftsverfahren für Innsbruck werden in der Regel über das Bezirksgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, abgewickelt. Der dort zugeteilte Gerichtskommissär (Notar) führt die Erbantrittserklärungen durch. Mehr dazu im Artikel Verlassenschaftsverfahren in Österreich.

Hinweis: Die exakte Gerichtszuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des/der Erblasser:in. Verifikation über justizonline.gv.at empfohlen.

Unser Vorgehen — Schritt für Schritt

  1. Erstgespräch. Telefon oder WhatsApp. 10–15 Minuten, unverbindlich. Vollen Ablauf ansehen.
  2. Besichtigung in Innsbruck. Wir kommen mit dem Anreise-Tag zur Wohnung, oder Sie zeigen uns die Räume per Video-Call, wenn Sie nicht vor Ort sind.
  3. Schriftliche Einschätzung & Plan. Innerhalb 1–2 Werktagen per E-Mail. Mit Leistungsumfang, Zeitrahmen, Übernachtungskosten und Dokumentation. 14 Tage Bedenkzeit.
  4. Räumung & Reinigung. Mehrtägig, mit täglichem WhatsApp-Foto-Bericht. Übergabe an Hausverwaltung mit Übergabeprotokoll. Wertgegenstände bekommen Sie persönlich oder per versichertem Versand.

Was Sie davon haben

  • Pauschalpreis inklusive Anfahrt und Übernachtung. Keine Stundensätze, keine versteckten Posten.
  • Haftpflichtversichert. Falls etwas zu Bruch geht, sind Sie und der Vermieter abgesichert.
  • Tägliches Foto-Bericht. Sie sehen jeden Abend per WhatsApp, was passiert ist.
  • Mitglied Berufsverband.